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Steuer Düsseldorfer Modell

Durch das Prostitutionsgleichstellungsgesetz wurde die Tätigkeit der Prostituierten nicht mehr mit dem Brandmal sittenwidrig gekennzeichnet, sondern zu einer normalen, vom Staat angerkannte berufliche Tätigkeit einer Person. Auch durch diese Akzeptanz müssen natürlich auch verschiedene Grundsätzlichkeiten eingehalten werden. Und meine Meinung zu diesem Thema:

 

Die Damen des Gewerbes sollten ein bisschen mehr Selbstverantwortung übernehmen.

 

Die Einkünfte aus der Tätigkeit der Prostitution sind gewerbliche Einkünfte (d.h. Einkünfte aus Gewerbebetrieb) Ergo; wer als Prostituierte selbständig tätig ist, erzielt steuerliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Wie der Name schon andeutet „Das älteste Gewerbe der Welt„ ist ein Gewerbe und somit sind, Einkommen-, Umsatz und ggf. Gewerbesteuererklärungen abzugeben.

 

Die pauschale Besteuerung im ältesten Gewerbe der Welt, ist insbesondere durch die Einführung einer „Sexsteuer„ in Köln seit Januar 2004, medienwirksam bekannt geworden.

 

Un die ist eine Vereinfachung der Abgabe für die Behörden aber auch für die Damen des Gewerbes.

 

Der Begriff Sexsteuer wird im Zusammenhang mit dem „Düsseldorfer Verfahren“ bzw. „Düsseldorfer Modell„ benutzt. Das “Düsseldorfer Verfahren„ ist ein vereinfachtes Verwaltungsverfahren, welches eine Vorauszahlung zur Sicherheit der Steuererhebung für die Finanzämter darstellt.

 

Durch die Teilnahme der Betreiber am „ Düsseldorfer Verfahren „ ist aber auch für die Damen des Gewerbes , gewährleistet das die Einnahmen vorab „ pauschal „ Versteuert werden und somit sind die Damen abgesichert, dass der Tatbestand der Steuerhinterziehung nicht greift.

 

Letztlich handelt es sich nicht um eine Pauschalsteuer, sondern sichert nur die Steuererhebung. Und befreit auch nicht von der Abgabe einer Steuererklärung.

 

Meine Meinung ;

Die Gewerbetreibenden Damen sollten in den Betrieben vermehrt darauf hinweisen das die Teilnahme am “Düsseldorfer Modell“ eine Vereinfachung ist.


In mehreren Bundesländern werden über Betreiber von Prostitutionsbetrieben von den bei Ihnen tätigen Sexarbeiterinnen, unabhängig von den tatsächlichen Einkünften Beträge von 7,50 € bis Zu 30,-€ . Über eine Bundesweite Regelung ist laut Bundesfinanzministerium noch nicht entschieden worden. Daher kommt die unterschiedliche Erhebung in den verschiedenen Betrieben.

 

In den teilnehmenden Betrieben werden die dort tätigen Sexarbeiterinnen auf Sammellisten erfasst. Je nach Bundesland oder Region werden die Daten der Sexarbeiterinnen erfasst und monatlich bei der zuständigen Finanzbehörde durch den Betreiber eingereicht und die gesammelte Steuer abgeführt. Den teilnehmenden Sexarbeiterinnen soll auf Wunsch eine Quittung durch die Betreiber ausgestellt werden.

 

Bei Abgabe einer Steuererklärung werden die Vorauszahlungen mit der endgültigen Steuerschuld verrechnet. Wenn keine Steuererklärung eingereicht wird, entspricht die Vorauszahlung faktisch einer Pauschalsteuer auf Sexdienste. Leider gibt es noch immer Betriebe die nicht an diesem System teilnehmen und Betreiber die das “Düsseldorfer Verfahren“ ablehnen.

 

Außer dem Bürokratischen Teil der Auflistung und der Abführung der Beträge gibt es hierfür aber keine Erklärung. Im Zeitalter der Technik lässt sich das auch mit relativ wenig Aufwand regeln und die Damen aus „dem ältesten Gewerbe“ der Welt haben ein Stück weit mehr Sicherheit. Es ist doch wirklich einfach täglich im jeweiligen Betrieb einen Teilbetrag zu entrichten, ansonsten Ist jeder Gewerbetreibende in der Pflicht eine, jährliche, Steuererklärung abzugeben.

 


Und machen wir uns doch nichts vor , die Betriebe sind alle Steuerpflichtig und diese werden auch geprüft ,ob die Betriebe am „ Düsseldorfer Modell „ teilnehmen oder nicht, somit wird doch auch
ganz schnell ersichtlich welche Damen Gewerbetreibend sind, und werden dann von den Finanzbehörden , auch auf Jahre zurück, eingeschätzt.


Die Steuerschuld liegt dann bei den „ Sexarbeiterinnen “ .
Die Finanzbehörden sind bei der Eintreibung der Steuerschuld aber weniger rücksichtsvoll, die Post kommt nach Hause…etc.


Also finde ich das es doch wesentlich einfacher ist, den Betreibern auf die „Füße zu treten“.